Bisherige Würfe

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Information zu unseren Welpen

FAQs

Sie haben eine Frage? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
  • Was bedeutet Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz?

    Dies ist eine auf Antrag an das zuständige Veterinäramt erteilte Erlaubnis zur gewerbsmäßigen (das heißt mit Gewinnabsicht) Zucht, Haltung und Handel mit Hunden. Sie wird benötigt, wenn eine Gewerbeanmeldung erfolgt.

  • Kontrolliert das Veterinäramt diese gewerblichen Hundezuchten?

    Es erfolgt eine einmalige Abnahme der Zuchtstätte durch das Amt. Weitere Kontrollen werden in der Regel nur bei Verdacht durchgeführt.

  • Also werden Hobbyzuchten nicht kontrolliert?

    Doch. Alle Zuchtstätten im VDH werden vom Zuchtwart des Vereins abgenommen.

    Ebenso erfolgt bei jedem Wurf eine Abnahme, das heißt Kontrolle der Welpen und Zuchtstätte.

  • Ist das Gütesiegel des VDH eine Auszeichnung?

    Nein, das erhält jeder Züchter des VDH auf Antrag gegen eine Gebühr.

  • Sind Austellungen für einen Züchter wichtig?

    Ja, das sollten sie sein. Nur ein unabhängiger, geprüfter Zuchtrichter kann beurteilen,

    wie gut ein Hund dem Standard (beschreibt den vollkommenen Hund,

    welchen es leider nie geben wird) entspricht. Es ist die einzige Möglichkeit,

    seine gezüchteten Hunde mit anderen in den Wettbewerb zu stellen, also zu vergleichen.

    Natürlich sind Ausstellungen immer mit viel Zeit, Arbeit und Kosten verbunden, insbesondere im Ausland.

  • Woher nehmen Sie die Zeit für Ausstellungen, Zucht und die eigenen Hunde?

    Dies geht nur im Team! Meine Familie hilft ebenso, wie alle Mitarbeiter meiner Praxis und

    Besitzer von mir gezüchteter Hunde.


    Ihnen allen gilt mein herzlichster Dank! 

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