Dies ist eine auf Antrag an das zuständige Veterinäramt erteilte Erlaubnis zur gewerbsmäßigen (das heißt mit Gewinnabsicht) Zucht, Haltung und Handel mit Hunden. Sie wird benötigt, wenn eine Gewerbeanmeldung erfolgt.
Es erfolgt eine einmalige Abnahme der Zuchtstätte durch das Amt. Weitere Kontrollen werden in der Regel nur bei Verdacht durchgeführt.
Doch. Alle Zuchtstätten im VDH werden vom Zuchtwart des Vereins abgenommen.
Ebenso erfolgt bei jedem Wurf eine Abnahme, das heißt Kontrolle der Welpen und Zuchtstätte.
Nein, das erhält jeder Züchter des VDH auf Antrag gegen eine Gebühr.
Ja, das sollten sie sein. Nur ein unabhängiger, geprüfter Zuchtrichter kann beurteilen,
wie gut ein Hund dem Standard (beschreibt den vollkommenen Hund,
welchen es leider nie geben wird) entspricht. Es ist die einzige Möglichkeit,
seine gezüchteten Hunde mit anderen in den Wettbewerb zu stellen, also zu vergleichen.
Natürlich sind Ausstellungen immer mit viel Zeit, Arbeit und Kosten verbunden, insbesondere im Ausland.
Dies geht nur im Team! Meine Familie hilft ebenso, wie alle Mitarbeiter meiner Praxis und
Besitzer von mir gezüchteter Hunde.
Ihnen allen gilt mein herzlichster Dank!